Waldorf Frommer: Abmahnung wg. unberechtigter Vervielfältigung von "Live in Wacken" (Bonfire)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versenden im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung eines Musikalbums im Internet.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, das Musikalbum „Live in Wacken“ der Künstlergruppe Bonfire illegal über eine sogenannte Internet-Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert den Anschlussinhaber auf, eine beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag von insgesamt 956,00 EUR zu bezahlen. Neben der vorformulierten Unterlassungserklärung ist dem Schreiben ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigefügt.

Grundsätzlich sollte die Abmahnung ernst genommen und die darin gesetzte Frist eingehalten werden. Bei einem Fristversäumnis muss der Betroffene mit höheren Kosten und dem Erlass einer einstweiligen Verfügung rechnen.

Dennoch raten wir eindringlich davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch die geforderte pauschale Vergleichssumme sollte nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Prüfung bezahlt werden. Oft können die Forderungen durch anwaltliche Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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