Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer versenden derzeit im Namen der Tiberius Film GmbH & Co. KG eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks.
Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird von der Tiberius Film GmbH & Co. KG vorgeworfen, den Film „Iron Spy – Spionage für Anfänger“ unerlaubt über eine Internet-Tauschbörse vervielfältigt zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer fordern den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR zu überweisen. Dieser Betrag setzt sich aus 506,00 EUR für die Anwaltskosten und 450,00 EUR für den Schadensersatz zusammen. Das Schreiben beinhaltet bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung, einen Überweisungsträger, einen Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie den Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers.
Prinzipiell empfehlen wir die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Außerdem sollte die verlangte Pauschale nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Meist können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.
Dennoch ist es wichtig, dass die Abmahnung ernst genommen und die gesetzte Frist eingehalten wird. Handelt der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, muss er mit höheren Kosten oder gar einer einstweiligen Verfügung rechnen.