Waldorf Frommer: Abmahnung wg. unberechtigter Vervielfältigung von "Harry Potter und die Kammer des Schreckens – Joanne K. Rowling" (Hörbuch)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet im Auftrag der Verlagsgruppe Random House GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Hörbuchs im Internet.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird von der Verlagsgruppe Random House GmbH vorgeworfen, das Hörbuch „Harry Potter und die Kammer des Schreckens“ der Autorin Joanne K. Rowling illegal über ein Filesahring-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Kanzlei Waldorf Frommer bietet dem Anschlussinhaber eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern diesen auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 806,00 EUR zu bezahlen. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Beschluss des Landgerichts München sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigelegt.

Generell raten wir dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Ferner sollte der geforderte pauschale Vergleichsbetrag nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Dennoch sollte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ernst genommen werden. Handelt der Betroffene zu spät oder gar nicht, drohen höhere Kosten oder eine einstweilige Verfügung.

Wurden Sie auch abgemahnt? Lesen Sie jetzt „Alles was Sie über Filesharing Abmahnungen wissen müssen!“