Waldorf Frommer: Abmahnung wg. unberechtigter Vervielfältigung von "Asterix und Obelix – Im Auftrag ihrer Majestät" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

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Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versenden im Namen der Tele München GmbH + Co. Produktionsgesellschaft eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks im Internet.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, den Film „Asterix und Obelix – Im Auftrag ihrer Majestät“ illegal über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer bieten dem Anschlussinhaber eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern diesen dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR zu bezahlen. Dieser Betrag setzt sich aus 506,00 EUR für die Rechtsanwaltskosten sowie 450,00 EUR für den Schadensersatz zusammen. Dem Schreiben wurde bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigefügt.

Prinzipiell raten wir davon ab die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten beinhaltet und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch die pauschale Vergleichssumme sollte nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung überwiesen werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Trotzdem muss die Abmahnung sehr ernst genommen und die darin gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Handelt der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können diesem weitaus höhere Kosten oder gar eine einstweilige Verfügung drohen.

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