Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss
Aktuell versenden die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen Verbreitung eines geschützten Musikalbums im Internet.
Dem Adressaten des uns vorliegenden Abmahnschreibens wird die unerlaubte Vervielfältigung des Musikalbums „Sans Attendre (Deluxe Edition)“ der Künstlerin Céline Dion vorgeworfen. Die Rechtsanwälte fordern den Abgemahnten dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie einen Geldbetrag zu bezahlen. Dafür wurde dem Schreiben der Ermittlungsdatensatz und eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigelegt.
Grundsätzlich raten wir davon ab eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.
Auch sollte die verlangte Summe nicht voreilig, ohne anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlichen Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.