Im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft verschicken die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer zurzeit Abmahnschreiben wegen der unberechtigten Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks im Internet.
Gegenstand der Abmahnung ist der Film „Midnight in Paris“, über dessen alleinige und unbegrenzte Verwertungsrechte die Tele München Fernseh GmbH + Co verfügt. Daher wirft die Produktionsgesellschaft dem Empfänger des Abmahnschreibens vor, den betreffenden Film unberechtigt über eine Internet-Tauschbörse heruntergeladen und dabei verbreitet zu haben.
Waldorf Frommer machen daher Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend und bieten dem Abgemahnten eine außergerichtliche Streitbeilegung an. Dafür soll ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 1.028 EUR gezahlt und eine vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben werden.
Wir raten dringen davon ab, eine solche Erklärung zu unterzeichnen, da sie ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten beinhaltet und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Außerdem sollte die geforderte pauschale Vergleichssumme nicht vorschnell, ohne anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Meist können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.