Waldorf Frommer: Abmahnung wg. illegaler Verbreitung von Folgen der Serie "New Girl – Staffel 3"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

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Erneut versenden die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH eine Abmahnung wegen der unerlaubten Verbreitung diverser Folgen einer TV- Serie im Internet.

Im aktuellen Fall wird die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung von Folgen der 3. Staffel der Serie „New Girl“ abgemahnt. Bereits in der Vergangenheit wurde die unerlaubte Verbreitung von Folgen der Serie „New Girl“ abgemahnt. Der Empfänger des Abmahnschreibens wird dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen Schadensersatz in Höhe von 469,50 EUR zu bezahlen. Dieser Betrag setzt sich aus 300,00 EUR für den Schadensersatz sowie aus 169,50 EUR für den Aufwendungsersatz zusammen. Zu diesem Zweck wurde dem Schreiben eine vorgefertigte Unterlassungserklärung, der Ermittlungsdatensatz, ein Beschluss des Landgerichts Köln sowie ein Überweisungsträger beigelegt.

Grundsätzlich empfehlen wir, die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Außerdem sollte die geforderte Summe nicht voreilig, ohne eine anwaltliche Begutachtung  gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen durch eine anwaltliche Beratung ganz oder teilweise abgewendet werden.

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