Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss
Erneut versenden die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Tonträgers im Internet.
Im uns vorliegendem Fall wird die unberechtigte Vervielfältigung des Musikalbums „Immer in Bewegung“ der Künstlergruppe Revolverheld abgemahnt. Die Rechtsanwälte fordern den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen Geldbetrag zu überweisen. Dem Abmahnschreiben wurde der Ermittlungsdatensatz, eine Unterlassungserklärung und ein Beschluss des Landgerichts München beigelegt.
Prinzipiell raten wir davon ab eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.
Außerdem sollte die verlangte Summe nicht übereilt, ohne anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewendet werden.