Illegales Tauschbörsenangebot über ihren Internetanschluss
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer versenden derzeit wieder Abmahnungen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen der illegalen öffentlichen Bereitstellung eines urheberrechtlich geschützten Musikwerkes in einer Internet-Tauschbörse.
Konkret abgemahnt wurde im uns vorliegenden Fall die illegale Verbreitung des Albums „Dirty Dynamite“ der schweizer Rock-Band Hoodoo. Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer fordern den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine vorgefertigte, dem Schreiben beigelegte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen pauschalen Vergleichssumme in Höhe von 815,00 EUR zu zahlen. Diese Summe setzt sich zusammen aus Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 EUR und Aufwendungsersatzanspruch in Höhe von 215,00 EUR.
Generell raten wir Ihnen davon ab, die pauschale Vergleichssumme voreilig und ohne anwaltliche Beratung zu zahlen, denn meist können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.
Des Weiteren sollte die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet werden, da sie ungünstige Formulierungen für den Unterzeichnenden enthält, die vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnten.
Nichtsdestotrotz raten wir dazu, die Abmahnung ernst zu nehmen und die angegebenen Fristen unbedingt einzuhalten. Bei einem Fristversäumnis könnten nämlich weitaus höhere Kosten drohen oder sogar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragt werden.
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