Waldorf Frommer: Abmahnung wegen unberechtigter Verwertung von "Project X" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH eine Abmahnung wegen der unberechtigten Verwertung eines Filmwerks in einer Internet-Tauschbörse.

Konkret abgemahnt wird die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Filmes „Project X“ in einem Filesharing-Netzwerk. Der Adressat des Abmahnschreibens wird dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR zu bezahlen. Das Schreiben enthält eine vorgefertigte Unterlassungserklärung.

Wir raten eindringlich davon ab, die beigelegte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da sie ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch sollte der geforderte Geldbetrag nicht übereilt, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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