Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss
Im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH versendet die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Hörbuchs in einer Internet-Tauschbörse.
Konkret abgemahnt wird die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Hörbuchs „Die drei ??? Kids – In letzter Sekunde (Folge 25)“. Der Adressat des Abmahnschreibens wird von der Kanzlei Waldorf Frommer aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 856,00 EUR zu überweisen. Dem Schreiben ist eine vorgefertigte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Beschluss des Landgerichts München sowie der Ermittlungsdatensatz beigefügt.
Grundsätzlich raten wir davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Zudem sollte der verlangte Betrag nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewendet werden.