Waldorf Frommer – Abmahnung wegen illegaler Verwertung von "Scary Movie 5" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versendet im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH eine Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an einem Filmwerk in einer sogenannten Internet-Tauschbörse.

Abgemahnt wird die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung der Horror-Komödie „Scary Movie 5“. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert den Abgemahnten auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie für den entstandenen Schaden aufzukommen. Der angebotene pauschale Vergleichsbetrag verläuft sich auf insgesamt 956,00 EUR. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung wurde dem Abmahnschreiben beigefügt.

Dringend raten wir davon ab, die beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da sie nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Zudem sollte der verlangte Pauschalbetrag nicht voreilig, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliche Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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