Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss
Aktuell versendet die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Entertainment Germany GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks in einer Internet-Tauschbörse.
Die uns vorgelegte Abmahnung betrifft die unerlaubte Vervielfältigung des Films „Epic – Verborgenes Königreich“. Der Adressat des Abmahnschreiben wird von den Rechtsanwälten der Kanzlei Waldorf Frommer aufgefordert, eine Unterlassungserklärung unterzeichnet zurückzusenden sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR zu überweisen. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München, ein Überweisungsträger und der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigefügt.
Grundsätzlich empfehlen wir, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Zudem sollte die geforderte pauschale Vergleichssumme nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.