Waldorf Frommer – Abmahnung – unerlaubte Zurverfügungstellung von "Schlussmacher" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer verschicken im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Zurverfügungstellung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks in einer Internet-Tauschbörse.

Konkret abgemahnt wird die rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung des Films „Schlussmacher“. Der Adressat des Abmahnschreibens wird von der Kanzlei Waldorf Frommer aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR zu überweisen. Das Schreiben beinhaltet eine vorformulierte Unterlassungserklärung, einen Überweisungsträger, einen Beschluss des Landgerichts München sowie den Ermittlungsdatensatz.

Prinzipiell raten wir davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Außerdem sollte die verlangte Summe nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Meist können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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