Waldorf Frommer – Abmahnung – unberechtigte Vervielfältigung von "The Strokes – Comedown Machine" (Album)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Aktuell versendet die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH eine Abmahnung wegen der unberechtigten Vervielfältigung eines Musikalbums in einer Internet-Tauschbörse.

Im uns vorliegenden Fall wird die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Musikalbums „Comedown Machine“ der Künstlergruppe The Strokes abgemahnt. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer fordern den Abgemahnten auf, eine  Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR zu bezahlen. Zudem enthält das Abmahnschreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung, einen Beschluss des Landgerichts München, einen Überweisungsträger sowie den Ermittlungsdatensatz.

Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da sie nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Des Weiteren sollte die geforderte Summe nicht übereilt, ohne eine anwaltliche Begutachtung überwiesen werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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