Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss
Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versenden im Namen der Sony Music Entertainment GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Musikalbums im Internet.
Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird von der Sony Music Entertainment GmbH vorgeworfen, das Album „Walk The Moon“ der gleichnamigen Künstlergruppe illegal über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Anwälte der Kanzlei Waldorf Frommer bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung unterschrieben abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR zu bezahlen. Diese Summe setzt sich aus 506,00 EUR Anwaltskosten und 450,00 EUR Schadensersatz zusammen. Dem Schreiben wurde daher eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigefügt.
Prinzipiell raten wir davon ab die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.
Außerdem sollte die verlangte pauschale Vergleichssumme nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.
Dennoch muss die Abmahnung unbedingt ernst genommen und die gesetzte Frist eingehalten werden. Wird zu spät oder überhaupt nicht gehandelt, können die Anwälte weitaus höhere Kosten verlangen oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.