Waldorf Frommer – Abmahnung im Auftrag der Universum Film GmbH wg. der illegalen Verbreitung des Films "Der kleine Rabe Socke"

Jacob MetzlerAbmahnung, Abmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über ihren Internetanschluss

Die Anwälte der Kanzlei Waldorf Frommer verschicken derzeit im Namen der Universum Film GmbH Abmahnungen wegen der angeblich illegalen Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Kinderfilms im Internet.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird von der Universum Film GmbH vorgeworfen, dass er den Kinderfilm „Der kleine Rabe Socke“ zum Download öffentlich in einer Internet-Tauschbörse zur Verfügung gestellt hat. Aus diesem Grund machen die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer Ansprüche gegen den Adressaten auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend. Sie bieten dem Abgemahnten an, sich außergerichtlich zu einigen. Dafür soll ein pauschaler Vergleichsbetrag von 1.028 EUR gezahlt werden (bestehend aus 450 EUR Schadensersatz und 578 EUR Rechtsanwaltskosten). Dem Abmahnschreiben beigelegt sind der Entwurf einer Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss und ein Ermittlungsdatensatz.

Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Sie enthält in der Regel ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten und kann daher vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Außerdem sollte die verlangte pauschale Vergleichssumme auf keinen Fall vorschnell und ohne anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Denn meist können die Forderungen mit Hilfe eines Anwaltes ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Die Abmahnung sollten trotzdem ernst genommen und die darin gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Wird die Frist versäumt, können die Anwälte weitaus höhere Kosten fordern oder überdies eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

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