Waldorf Frommer – Abmahnung – illegale Zurverfügungstellung von "Silent Hill: Revelation 3D" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München versendet im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen Zurverfügungstellung eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer Internet-Tauschbörse.

Konkret abgemahnt wird die unerlaubte Vervielfältigung des Filmwerks „Silent Hill: Revelation 3D“. Der Adressat des Abmahnschreibens wird von den Rechtsanwälten der Kanzlei Waldorf Frommer dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR zu überweisen. Zu diesem Zweck wurde dem Schreiben eine vorgefertigte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigelegt.

Grundsätzlich raten wir davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten beinhaltet und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Zudem sollte die geforderte Pauschale nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Meist können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewendet werden.

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