Waldorf Frommer – Abmahnung – Illegale Zurverfügungstellung von "Movie 43" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versendet im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH eine Abmahnung wegen der illegalen Zurverfügungstellung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks in einer Internet-Tauschbörse.

Konkret abgemahnt wird die unberechtigte Vervielfältigung des Films „Movie 43“. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer fordern den Abgemahnten auf, eine Unterlassungserklärung unterzeichnet zurückzuschicken sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 956,00 EUR zu bezahlen. Dem Abmahnschreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigelegt.

Prinzipiell raten wir davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Des Weiteren sollte der geforderte Pauschalbetrag nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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