Waldorf Frommer – Abmahnung wg. illegaler Verbreitung von "Basic Instinct", Ciara (Album) im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über ihren Internetanschluss

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer versenden Abmahnungen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen der illegalen öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Musikwerkes in einer Internet-Tauschbörse.

Konkret abgemahnt wurde die illegale Verbreitung des Albums „Basic Instinct“ von Ciara. Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer fordern vom Adressaten die Unterzeichnung einer vorgefertigten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme von 956,00 EUR.

Generell raten wir ihnen davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da die Erklärung für den Unterzeichnenden ungünstige Formulierungen enthält, die vor Gericht unter Umständen als Schuldeingeständnis gewertet werden könnten.

Weiterhin sollte die pauschale Vergleichssumme nicht voreilig, ohne anwaltliche Prüfung unterzeichnet werden. Meist können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Nichtsdestotrotz sollte die Abmahnung ernst genommen und die angegebenen Fristen unbedingt eingehalten werden. Bei einem Fristversäumnis können weitaus höhere Kosten drohen oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragt werden.

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