Waldorf Frommer – Abmahnung – illegale öffentliche Zugänglichmachung von "Wrong Turn 5 – Bloodlines" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

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Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München versendet im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks in einem Filesharing-Netzwerk.

Die Abmahnung betrifft die unberechtigte Vervielfältigung des Filmwerks „Wrong Turn 5 – Bloodlines“. Waldorf Frommer fordert den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 956,00 EUR zu überweisen. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Beschluss des Landgerichts München sowie der Ermittlungsdatensatz beigelegt.

Generell raten wir davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann und nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält.

Des Weiteren sollte die geforderte pauschale Vergleichssumme nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Begutachtung bezahlt werden. Meist können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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