Waldorf Frommer – Abmahnung – illegale öffentliche Zugänglichmachung von "30 Days Of Night" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versendet im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks in einer Internet-Tauschbörse.

Konkret abgemahnt wird die unerlaubte Vervielfältigung des Films „30 Days Of Night“. Der Adressat des Abmahnschreibens wird von den Rechtsanwälten der Kanzlei Waldorf Frommer dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR zu überweisen. Dieser Betrag setzt sich aus der Schadensersatzforderung in Höhe von 450,00 EUR und der Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 506,00 EUR zusammen. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigefügt.

Wir empfehlen generell, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Des Weiteren sollte die geforderte pauschale Vergleichssumme nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Meist können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Wurden Sie auch abgemahnt? Lesen Sie jetzt „Alles was Sie über Filesharing Abmahnungen wissen müssen!“