Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss
Derzeit verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen an geschützten Werken in Internet-Tauschbörsen.
Im aktuellen Fall wird die illegale Verbreitung des Musikalbums „Exile (Deluxe Edition)“ der Musikgruppe Hurts in sogenannten Filesharing-Netzwerken abgemahnt. Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie für den entstandenen Schaden in Höhe von 956,00 EUR aufzukommen. Dem Abmahnschreiben ist eine vorgefertigte Unterlassungserklärung, ein Ermittlungsdatensatz, ein Beschluss des Landgerichts München sowie ein Überweisungsträger beigefügt.
Dem Adressaten des Schreibens raten wir dringend davon ab, die Unterlassungserklärung in der vorformulierten Form zu unterschreiben, da sie als Schuldeingeständnis gewertet werden kann und ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält.
Außerdem sollte die geforderte Summe nicht übereilt, ohne anwaltliche Hilfe gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.