Waldorf Frommer: Abmahnung wg. "Die Qual der Wahl" (Film / Warner Bros. Entertainment GmbH)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnungen wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Spielfilms im Internet.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, die Komödie „Die Qual der Wahl“ rechtswidrig über eine Internet-Tauschbörse heruntergeladen und zum Download angeboten zu haben. Ermittelt wurde der beschriebene Datentransfer laut Abmahnschreiben durch die Firma ipoque, die von der Warner Bros. Entertainment GmbH beauftragt wurde, gängige Internettauschbörsen nach illegalen Downloads ihrer Urheberwerke zu durchforsten.

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer bieten dem Empfänger des Abmahnschreibens eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern ihn auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1028,00 EUR zu bezahlen. Diese Summe setzt sich aus 450,00 EUR für den Schadensersatz und 578,00 EUR für die Rechtsanwaltskosten zusammen. Dem Schreiben wurde bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt.

In alle Regel ist es nachteilig, die beigefügte Unterlassungserklärung in Abmahnschreiben zu unterzeichnen, da sie nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte. Auch sollte die verlangte pauschale Vergleichssumme nicht überstürzt, ohne eine anwaltliche Begutachtung überwiesen werden. Die Forderungen können oft mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewendet werden.

Trotzdem sollte die Abmahnung ernst genommen und die beschriebene Frist auf jeden Fall eingehalten werden. Reagiert der Abgemahnte zu spät oder überhaupt nicht, können die Rechtsanwälte weitaus höhere Kosten einfordern oder mitunter sogar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

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