Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH Abmahnungen wegen angeblich begangenen Urheberrechtsverletzungen.
Anlass des Schreibens, so die Kanzlei Waldorf Frommer, sei eine über den Internetanschluss des Adressaten begangene Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse. Die beauftragte Ermittlungsfirma Ipoque GmbH überwacht und dokumentiert Rechtsverletzungen in sog. Filesharing- bzw. P2P-Netzwerken, wie beispielsweise BitTorrent.
Den Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, als Inhaber eines Internetanschlusses für die öffentliche Zugänglichmachung des Musikalbums „My Own Lane“ des Künstlers Kid Ink in Peer-to-Peer-Tauschbörsen wie BitTorrent über seinen Anschluss verantwortlich zu sein.
In dem Angebot eines urheberrechtlichen geschützten Werkes in einer Tauschbörse liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG. Neben dem Unterlassungsanspruch werden gegen den Adressaten des Schreibens Ansprüche auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz (Rechtsverfolgungskosten) geltend gemacht. Der Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sowie Aufwendungsersatz und Schadensersatz zu leisten.
Dem Abmahnschreiben beigefügt ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die nicht unterzeichnet werden sollte, da sie vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann und aus Sicht des Abgemahnten ungünstige Formulierungen enthält.
Außerdem sollte der geforderte Betrag nicht vorschnell ohne anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.
Dennoch sollte die Abmahnung ernst genommen und genannten Fristen nicht versäumt werden.