Waldorf Fommer: Abmahnung wegen illegaler Verbreitung von "Die Fantastischen Vier – Fornika" (Album)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Derzeit verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Musikalbums in einer Internet-Tauschbörse.

Abgemahnt wird im uns vorliegenden Schreiben die unberechtigte Vervielfältigung des Musikalbums „Fornika“ der Künstlergruppe Die Fantastischen Vier. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer fordern den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR zu bezahlen. Dem Abmahnschreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie der Ermittlungsdatensatz beigefügt.

Wir raten dringend davon ab, eine von Waldorf Frommer beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Zudem sollte der geforderte Betrag nicht voreilig, ohne eine anwaltliche Begutachtung überwiesen werden. Oft können die Forderungen durch anwaltliche Unterstützung ganz oder teilweise abgewendet werden.

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