Vertraulichkeitsvereinbarung – NDA (Non-Disclosure-Agreement)

Ein NDA (Non-Disclosure-Agreement) regelt die vertrauliche Behandlung und Geheimhaltung von Informationen und Daten zweier Vertragspartner. Der Vertragspartner stimmt zu, ihm zugänglich gemachte Informationen geheim zu halten. Die Vertraulichkeitsvereinbarung ist unverzichtbar, wenn verhindert werden soll, dass ungeschütztes Know-how an den Dritte übergeht.

Inhalt eines NDA

Das NDA legt fest, welche Regelungen zur Vertraulichkeit von den Vertragspartnern einzuhalten sind, insbesondere, welche Informationen vertraulich sind, dass der Vertragspartner die übermittelten Informationen nicht weitergeben, verwerten oder verwenden darf und alle Unterlagen nach Ende der Vereinbarung vernichtet oder zurückgegeben werden müssen.

Vertrauliche Informationen werden nur an die Mitarbeiter oder sonstige Dritte weitergegeben, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit erhalten müssen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die zum Einsatz kommenden Personen ebenfalls die vorliegende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen. Die Pflicht zur absoluten Vertraulichkeit dauert auch nach Beendigung der Zusammenarbeit an. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden in vollem Umfang, die dem Auftraggeber durch Verletzung dieser vertraglichen Pflichten entstehen.

Zur Unterstreichung der Ernstlichkeit eines NDA kann im Falle der Verletzung eine Vertragsstrafe vereinbart werden.

NDA für Start-Ups

Starts-Ups sind häufig von der Gewinnung eines Investors abhängig. Dies setzt Gespräche im Vorfeld über das Unternehmen und die Geschäftsidee voraus. Diese Geschäftsinformationen sind nicht öffentlich und jedermann zugänglich. Die Gründer des Unternehmens haben ein großes Interesse daran, dass eine neue Geschäftsidee an die Öffentlichkeit gelangt. Mit einem NDA verpflichtet sich der mögliche Investor zur Geheimhaltung der erhaltenen Informationen über das Start-Up.

Muster für ein NDA

Download NDA – Non Disclosure Agreement (Vertraulichkeitsvereinbarung)

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