Vertragsrecht

Privatrechtliche Verträge kommen durch Angebot und Annahme zustande. Es herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit, d.h. Abschlussfreiheit, Formfreiheit und Gestaltungsfreiheit.
Abschlussfreiheit bedeutet, jeder hat die Freiheit zu entscheiden, ob er einen Vertrag schließen möchte und wer der Vertragspartner sein soll. Formfreiheit umfasst die Möglichkeit den Vertrag beispielsweise mündlich oder schriftlich abzuschließen. Gestaltungsfreiheit meint, den Inhalt in den Grenzen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften selbst bestimmen zu können.Eine der wichtigsten gesetzlichen Beschränkungen der Gestaltungsfreiheit stellen die Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) dar, die Anwendung finden, soweit der Vertragstext für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert ist und von einer Vertragspartei gestellt wird.

IT-Vertragsrecht

IT-Vertragsrecht umfasst Verträge im Bereich Computer- und Internetrecht. Dazu zählen zum Beispiel Software-Lizenz-, Softwarepflege- oder Beratungsverträge. Zum Gebiet des Internetrechts zählen Website-Erstellungs-, Domain-Übertragungs-Verträge oder AGB für Onlineshops.
Hier finden Sie Muster für ausgewählte IT-Verträge