Verein gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Abmahnung wegen wettbewerbswidriger Werbung mithilfe von Testurteilen

Jacob MetzlerAbmahnung, Recht, Wettbewerbsrecht

Der Verein gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. versendet Abmahnungen wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße auf der Verkaufsplattform eBay. Der Verein gibt vor, ihm würden eine Vielzahl von Mitgliedern aus den Bereichen des Handels, des Handwerks, der Industrie und der Dienstleistung angehören. Er sei nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG und § 3 Abs. 1 Nr. 2 UKlaG aktivlegitimiert und berechtigt, Abmahnungen zu versenden.

Die Abmahnung betrifft Werbung mittels sogenannter Testurteile, wie z.B. „Testsieger“, „ADAC-Test gut“ oder „ADAC-Testurteil gut“. Durch diese Art von Werbung wird angeblich gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine Gebühr in Höhe von 196,35 EUR zu bezahlen sowie eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dem Abmahnschreiben wurde dafür eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt.

Es wird dringend empfohlen, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Des Weiteren sollte die geforderte Gebühr nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Meistens können die Forderungen durch anwaltliche Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.