U+C Rechtsanwälte – Abmahnung wegen Urheberechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Uns liegen derzeit zahlreiche neue Abmahnungen der Regensburger Rechtsanwaltskanzlei U+C vor. Die Kanzlei U+C mahnt u.a. im Auftrag der US-amerikanischen Firma Elegant Angel Productions die unerlaubte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Titel mit zumeist pornografischem Inhalt ab. In dem uns vorliegenden Fall handelt es sich um das Werk „A Milfs Tale #3“. In ihrem Anschreiben behauptet die Kanzlei, durch nicht erlaubte Vervielfältigungen und Verbreitung der Filmwerke entstünden ihrer Mandantin sehr empfindliche Einbußen. Aus diesem Grund sei ein externes Unternehmen mit der Recherche von Urheberrechtsverletzungen auf den verschiedenen Internettauschbörsen beauftragt. Bei diesen Recherchen habe man die IP-Adresse des angeschriebenen Anschlussinhabers dokumentiert und beweiserheblich gesichert.

Die Kanzlei U+C fordert von den Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 650,00 EUR. Die Unterlassungserklärung enthält aus Sicht der Anschlussinhaber ungünstige Formulierungen sowie eine Verpflichtung zur Zahlung der 650,00 EUR.

Wir raten Empfängern einer derartigen Abmahnung, das Schreiben unbedingt ernst zu nehmen und nicht zu ignorieren, da andernfalls das Risiko einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage besteht.

Gleichwohl sollte nicht vorschnell die Erklärung unterzeichnet oder der Betrag überwiesen werden. Oftmals können die Ansprüche ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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