Aktuell versendet die Kanzlei U + C Rechtsanwälte im Auftrag der FDUDM2 GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Werkes aus der Erotik-Branche in einer Internet-Tauschbörse. Die vermeintlichen Verstöße wurden bereits im Jahr 2010 begangen.
Konkret abgemahnt wird die unberechtigte Verbreitung des Films „BJs in PJs“. Der Adressat des Abmahnschreibens wird von den U + C Rechtsanwälten aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 650,00 EUR zu bezahlen. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.
Prinzipiell raten wir davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese Formulierungen zu Ungunsten des Abgemahnten enthält und zudem vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Außerdem sollte die geforderte Summe nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Meist können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.