Die Kanzlei U + C Rechtsanwälte versendet im Auftrag der FDUDM2 GmbH eine Abmahnung wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an einem geschützten Werk.
In der uns vorliegenden Abmahnung wird dem Adressaten des Abmahnschreibens vorgeworfen, das Filmwerk „Tori Black Is Pretty Filthy 2“ über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Anwälte der Kanzlei U + C Rechtsanwälte fordern den Abgemahnten auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 650,00 EUR zu bezahlen. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.
Mit Abgabe der Unterlassungserklärung und Einzahlung des geforderten Geldbetrages sei die Angelegenheit für den Abgemahnten zivilrechtlich erledigt. Dennoch raten wir dringend davon ab, die vorgefertigte Erklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Auch die geforderte Summe sollte nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.
Eine Abmahnung sollte stets ernst genommen und die gesetzte Frist eingehalten werden. Bei Fristversäumnis muss mit höheren Kosten oder einer einstweiligen Verfügung gerechnet werden.