U + C Rechtsanwälte: Abmahnung wg. unerlaubter Verbreitung von "Die lustige Witwe" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Kanzlei U + C Rechtsanwälte versendet im Auftrag der MMV – Multi Media Verlag GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks im Internet.

Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, den Film „Die lustige Witwe“ über eine sogenannte Internet-Tauschbörse illegal öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Zwecks einer außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit, fordern die U + C Rechtsanwälte den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 650,00 EUR zu bezahlen. Dafür wurde dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt.

Grundsätzlich sollte die Abmahnung ernst genommen und die Frist eingehalten werden. Wird die Frist versäumt, drohen höhere Kosten oder eine einstweilige Verfügung.

Trotzdem empfehlen wir, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständis gewertet werden kann.

Auch sollte die verlangte Summe nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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