U + C Rechtsanwälte: Abmahnung für Malibu Media LLC wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Die Regensburger Kanzlei U+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versendet wieder massenweise sog. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in sog. Internet-Tauschbörsen. Beauftragt wurde die Kanzlei von der US-amerikanischen Produktionsfirma Malibu Media LLC., 31356 Broad Beach, Malibu CA, 90265.

Die Anwaltskanzlei von Rechtsanwalt Urmann wirft den Adressaten der Abmahnungen vor, dass über ihren Internetanschluss die Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, für die sie rechtlich verantwortlich sind. Namentlich geht es um die öffentliche Zugänglichmachung von pornografischen Filmtiteln wie bspw. „Backstage“ oder „X-Art-Maya – Backstage“ in Tauschbörsen wie Torrent (Bittorrent), Edonkey, Edonkey2000, Limewire usw.

U+C Rechtsanwälte fordern von den Abgemahnten neben der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 650,00 EUR. Die Empfänger der Abmahnungen sollten das Schreiben der U+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unbedingt ernst nehmen und keinesfalls ignorieren. Die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung sollte dennoch nicht unterzeichnet werden, da im Fall der Unterzeichnung kaum Aussichten einer erfolgreichen Verteidigung gegen die Vorwürfe bestehen. Die finanziellen Forderungen können oftmals ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Den Empfängern der Abmahnung bieten wir eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Nehmen Sie hierzu unverbindlich Kontakt zu uns auf.

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk fordert von den Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 1.298,00 EUR. Die Unterlassungserklärung enthält aus Sicht der Anschlussinhaber ungünstige Formulierungen sowie eine Verpflichtung zur Zahlung der 1.298,00 EUR.

Wir raten Empfängern einer derartigen Abmahnung, das Schreiben unbedingt ernst zu nehmen und nicht zu ignorieren, da andernfalls das Risiko einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage besteht.

Gleichwohl sollte nicht vorschnell die Erklärung unterzeichnet oder der Betrag überwiesen werden. Oftmals können die Ansprüche ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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