Die Kanzlei U + C Rechtsanwälte versendet aktuell im Auftrag der FDUDM2 GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Verwertung eines urheberrechtlich geschützten Werks in einem sogenannten Filesharing-Netzwerk.
In dem uns vorliegenden Abmahnschreiben wird konkret die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung des Films „The History Of Black Cock“ abgemahnt. Die U + C Rechtsanwälte fordern den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 650,00 EUR zu überweisen. Diesbezüglich wurde dem Schreiben eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt.
Grundsätzlich raten wir davon ab, eine beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Des Weiteren sollte die verlangte Summe nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung bezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe abgewehrt werden.