U + C Rechtsanwälte: Abmahnung wegen unberechtigter Verwertung von "I Kissed A Girl"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Zurzeit versendet die Kanzlei U + C Rechtsanwälte im Auftrag der FDUDM2 GmbH eine Abmahnung wegen der unberechtigten Verwertung eines urheberrechtlich geschützten Werks in einer Internet-Tauschbörse.

Im vorliegenden Fall wird konkret die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Filmewerks „I Kissed A Girl“ abgemahnt. Der Adressat des Abmahnschreibens wird von den U + C Rechtsanwälten aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 650,00 EUR zu bezahlen. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt.

Grundsätzlich raten wir davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann .

Des Weiteren sollte die verlangte Vergleichssumme nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Meistens können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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