Erneut versendet die Kanzlei U + C Rechtsanwälte im Auftrag der FDUDM2 GmbH eine Abmahnung wegen der angeblichen illegalen Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Films in einer Internet-Tauschbörse.
Abgemahnt wird im vorliegendem Fall die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung des Filmwerks „No Warning 5“. Die Anwälte der Kanzlei U+ C Rechtsanwälte fordern den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 650,00 EUR überweisen. Dem Schreiben wurde eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt.
Es ist davon abzuraten, die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Außerdem sollte die geforderte Geldsumme nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Oft können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.