Wie bereits in den Medien aktuell thematisiert, versendet die Regensburger Kanzlei U + C Rechtsanwälte im Auftrag der The Archive AG eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Filmwerken der Erwachsenenunterhaltung, durch das sogenannte Streamen auf www.redtube.com.
Auch unserer Kanzlei liegen Abmahnungen dieser Art vor. Bei den betroffenen Filmen handelt es sich u.a. um „Glamour Show Girls“, „Amanda’s secrets“, „Dream Trip“, „Miriam’s adventures“ oder „Hot Stories“. Dem Abgemahnten des Abmahnschreibens wird von den U + C Rechtsanwälten vorgeworfen, durch die technisch notwendige Zwischenspeicherung beim Streamen auf www.redtube.com, das Werk gemäß § 16 UrhG zu vervielfältigen und somit gegen die ausschließlichen Urheberrechte der The Archive AG zu verstoßen.
Sie fordern den Abgemahnten dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Betrag in Höhe von 250,00 EUR zu bezahlen. Zu diesem Zweck wurde dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt.
Wir raten prinzipiell davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.
Außerdem sollte die verlangte Geldsumme nicht ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliche Unterstützung ganz oder teilweise zurückgewiesen werden.