Allein die Angabe des Hashwertes, so das AG München, sei nicht ausreichend. Die Behauptung des Klägers, auf dem Rechner des Beklagten habe sich die Torrent-Datei befunden, beweise keineswegs, dass das …
Allein die Angabe des Hashwertes, so das AG München, sei nicht ausreichend. Die Behauptung des Klägers, auf dem Rechner des Beklagten habe sich die Torrent-Datei befunden, beweise keineswegs, dass das …