Mit Urteil vom 11.09.2012 entschied das Landgericht Köln (Az.: 33 O 353/11), dass der Inhaber eines Internetanschlusses weder als Täter noch als Störer für eine über seinen Anschluss begangene Urheberrechtsverletzung …
Mit Urteil vom 11.09.2012 entschied das Landgericht Köln (Az.: 33 O 353/11), dass der Inhaber eines Internetanschlusses weder als Täter noch als Störer für eine über seinen Anschluss begangene Urheberrechtsverletzung …