Wer seine Musik- bzw. sonstige Werke vor einer illegalen öffentlichen Wiedergabe schützen will, kann dafür die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (kurz – GEMA) beauftragen. Der einmal geschlossener …
Wer seine Musik- bzw. sonstige Werke vor einer illegalen öffentlichen Wiedergabe schützen will, kann dafür die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (kurz – GEMA) beauftragen. Der einmal geschlossener …