Hinsichtlich der Frage, ob der Anschlussinhaber auch für Urheberrechtsverletzungen haftet, die nicht von ihm selbst, sondern von dem Ehegatten und damit einem Dritten begangen werden, vertrat das Oberlandesgericht Köln in …
Hinsichtlich der Frage, ob der Anschlussinhaber auch für Urheberrechtsverletzungen haftet, die nicht von ihm selbst, sondern von dem Ehegatten und damit einem Dritten begangen werden, vertrat das Oberlandesgericht Köln in …