In seinem Urteil vom 09.01.2015, Az.: 36a C 40/14, geht das Amtsgericht Hamburg davon aus, dass die Störerhaftung des Anschlussinhabers, der sein werksseitig eingestelltes Passwort nicht änderte, ausgeschlossen ist. Wörtlich …
In seinem Urteil vom 09.01.2015, Az.: 36a C 40/14, geht das Amtsgericht Hamburg davon aus, dass die Störerhaftung des Anschlussinhabers, der sein werksseitig eingestelltes Passwort nicht änderte, ausgeschlossen ist. Wörtlich …