Die Rechtsanwälte der Karlsruher Kanzlei Schutt Waetke versenden im Namen der Tobis Film GmbH & Co. KG eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Films im Internet.
Die Tobis Film GmbH & Co. KG wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, das Filmwerk „Snitch“ unberechtigt über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk vervielfältigt zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Schutt Waetke fordern den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung unterzeichnet zurückzusenden sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 750,00 EUR zu überweisen. Aus diesem Grund wurde dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt.
Prinzipiell raten wir davon ab eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.
Auch der geforderte pauschale Vergleichsbetrag sollte nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewendet werden.
Trotzdem sollte die Abmahnung sehr ernst und die darin festgelegte Frist unbedingt eingehalten werden. Handelt der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können die Rechtsanwälte noch höhere Kosten fordern oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.