Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte: Abmahnung wg. unberechtigter Zurverfügungstellung von "New World" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Hamburger Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte versendet im Auftrag der MFA+ Filmdistribution eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Zurverfügungstellung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks im Internet.

Die MFA+ Filmdistribution wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, den Film „New World“ unerlaubt über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk vervielfältigt zu haben. Die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 1.298,00 EUR zu überweisen. Zu diesem Zweck wurde dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Prinzipiell raten wir davon ab eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Zudem sollte der verlangte pauschale Vergleichsbetrag nicht überstürzt, ohne eine anwaltliche Begutachtung überwiesen werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewendet werden.

Dennoch muss die Abmahnung sehr ernst genommen und die darin gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Handelt der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können die Rechtsanwälte weitaus höhere Kosten fordern oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

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