Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte: Abmahnung wg. illegaler öffentlichen Zugänglichmachung von "The Collection – The Collector 2" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Anwälte der Hamburger Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte versenden im Auftrag der Planet Media Home Entertainment GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks im Internet.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird von der Planet Media Home Entertainment GmbH vorgeworfen, den Film „The Collection – The Collector 2“ unberechtigt über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk vervielfältigt zu haben. Die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte bieten dem Anschlussinhaber eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern diesen dazu auf eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 1.298,00 EUR zu bezahlen. Aus diesem Grund wurde dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Grundsätzlich raten wir davon ab eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Außerdem sollte der verlangte pauschale Vergleichsbetrag nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Begutachtung überwiesen werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewendet werden.

Dennoch muss die Abmahnung sehr ernst genommen und die darin gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Handelt der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können die Rechtsanwälte weitaus höhere Kosten fordern oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

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