Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte – Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung pornografischer Werke in Internettauschbörse

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte versendet neue Abmahnungen im Auftrag verschiedener Rechteinhaber, u.a. der G&G Media Foto-Film GmbH und Berlin Media Art (ehem. John Thompson). Die Kanzlei ist auf Nischentitel wie Dokumentationen oder Genretitel, darunter auch pornografische, spezialisiert.

Den Adressaten wirft die Kanzlei Schulenberg & Schenk die unerlaubte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Titel vor, darunter:

  • Furchtbarer Inzest – Beim Papa ist immer schön
  • Die Schwanzaussaugerin
  • Ein harter Fick für’s Shopping – Für ein Taschengeld lutschen die Gören jeden Schwanz
  • Lesbian Romance

In ihrem Anschreiben behauptet die Kanzlei, durch nicht erlaubte Vervielfältigungen und Verbreitung der Filmwerke entstünden ihrer Mandantin sehr empfindliche Einbußen. Aus diesem Grund sei ein externes Unternehmen mit der Recherche von Urheberrechtsverletzungen auf den verschiedenen Internettauschbörsen beauftragt. Bei diesen Recherchen habe man die IP-Adresse des angeschriebenen Anschlussinhabers dokumentiert und beweiserheblich gesichert.

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk fordert von den Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 1.298,00 EUR. Die Unterlassungserklärung enthält aus Sicht der Anschlussinhaber ungünstige Formulierungen sowie eine Verpflichtung zur Zahlung der 1.298,00 EUR.

Wir raten Empfängern einer derartigen Abmahnung, das Schreiben unbedingt ernst zu nehmen und nicht zu ignorieren, da andernfalls das Risiko einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage besteht.

Gleichwohl sollte nicht vorschnell die Erklärung unterzeichnet oder der Betrag überwiesen werden. Oftmals können die Ansprüche ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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