Die Hamburger Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte versendet im Auftrag der Savoy Film GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks in einer Internet-Tauschbörse.
Schulenberg & Schenk wirft den Abgemahnten vor, den Horrorthriller „Zombie Driller Killer“ in einem Filesharing-Netzwerk illegal öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Empfänger des Abmahnschreibens werden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1298,00 EUR zu zahlen. Der Betrag setzt sich aus den Rechtsanwaltsgebühren und der Schadensersatzforderung zusammen. Zudem enthält das Schreiben eine vorgefertigte Unterlassungserklärung.
Wir empfehlen generell, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Außerdem sollte die verlangte Summe nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Begutachtung überwiesen werden. Oftmals können die Forderungen ganz oder teilweise abgewehrt werden.