Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte – Abmahnung – illegale öffentliche Zugänglichmachung von "Iron Nazi Vampir" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Momentan versendet die Hamburger Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Auftrag der SAVOY Film GmbH eine Abmahnung wegen illegaler öffentlicher Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks in einer Internet-Tauschbörse.

Konkret liegt uns eine Abmahnung vor, die sich auf die unberechtigte Vervielfältigung des Films „Iron Nazi Vampir“ bezieht. Der Adressat des Abmahnschreibens wird durch die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 1298,00 EUR zu überweisen. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Wir empfehlen grundsätzlich, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch sollte der geforderte pauschale Vergleichsbetrag nicht voreilig, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewendet werden.

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