Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte mahnen unerlaubte Verbreitung des Films "Carnage – Sport Xtreme" ab

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Aktuell versendet die Hamburger Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der KSM GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes im Internet.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, den Film „Carnage – Sport Xtreme“ illegal über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Rechtsanwälte von Schulenberg & Schenk fordern den Abgemahnten dazu auf, für die pauschale Schadensersatzsumme in Höhe von 850,00 EUR aufzukommen sowie eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dazu wurde dem Schreiben eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigelegt.

Grundsätzlich raten wir davon ab eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Auch der beanspruchte Geldbetrag sollte nicht voreilig, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewendet werden.

 

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